Mit Bleistift, Taschenrechner und Formularbogen arbeitet in den Finanzämtern schon lange niemand mehr: Akten gibt es nur noch in wenigen Bereichen, die meisten Steuererklärungen gehen online ein. Seit fünfzehn Jahren bündelt das Vorhaben KONSENS (= Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Digitalisierung der Steuerverwaltung. Das Ziel: vereinheitlichen, standardisieren und modernisieren – kurz, eine gemeinsame Software für alle.

Was bedeutet das?

Egal wo in Deutschland: In allen 16 Ländern sollen die Steuern auf derselben IT-Grundlage festgesetzt und erhoben werden. Die einheitliche Software wird aktuell in 19 sogenannten Verfahren entwickelt und gepflegt. Das bekannteste ist ELSTER, kurz für "Elektronische Steuererklärung" und zugleich das erste und größte E-Government-Portal der Verwaltung. Andere heißen ELFE, BIENE oder GINSTER – und alle tragen dazu bei, die Software zu modernisieren, zu vereinheitlichen und zu standardisieren.

Wen betrifft das?

Der elektronische Datenaustausch, die einheitlichen Strukturen und die Modernisierung: Das alles macht die Steuererklärung einfacher und schneller. Das kommt Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen zugute, also allen, die ihre Steuern erklären. Denn Nachweise, die früher gesammelt und eingereicht werden mussten, gehen dem Finanzamt heute automatisch zu. So können zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen digital abgeglichen werden.

Was ändert sich in der Steuerverwaltung?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden entlastet, ihnen bleibt mehr Zeit fürs Wesentliche. Schon beim Ausfüllen der Formulare am Bildschirm warnt die Software, wenn zum Beispiel jemand einen Betrag in ein Textfeld schreibt.

Am Ende liegen dadurch Daten in hoher Qualität vor. Außerdem wichtig: das automatisierte Risikomanagement nach zentralen Regeln. Manchmal reicht die maschinelle Prüfung einer Steuererklärung. Das spart Zeit. Auch Betrugsfälle lassen sich so aufspüren und können den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur intensiveren Überprüfung zugewiesen werden.

Wie läuft die Zusammenarbeit?

Eine für alle, und alle machen mit: Für eine gemeinsame IT-Lösung haben sich der Bund und die Länder zusammengetan. Die fünf Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen übernehmen federführend die Programmierung.

Die anderen beteiligen sich an der Finanzierung und an der Formulierung der Anforderungen an die Software, nicht aber an der Entwicklung. Das ist hoch effizient, vermeidet doppelte Arbeit – und zeigt, wie Föderalismus in der Verwaltung funktionieren kann.

Was wird erreicht?

Mehr Bürgerfreundlichkeit: Belege online einzureichen und Formulare digital auszufüllen ist bequem und spart Papier und Portokosten. Zuletzt hat eine Befragung des Normenkontrollrats gezeigt, dass 80 Prozent der Menschen in Deutschland Angebote der Verwaltung am liebsten übers Internet nutzen.

Eine einheitliche und moderne Steuer-IT ist zudem effizient – und transparente Strukturen und Kosten nutzen letztlich uns allen. Ein modernes Steuerverfahren, mit einheitlichen Strukturen und automatisierten Prüfschritten, gewährleistet außerdem die Steuergerechtigkeit. Schließlich ist das Bemühen bei KONSENS: Wer ehrlich ist, soll es einfacher haben. Und wer unehrlich ist, eher erwischt werden.

Zahlen, bitte!

  • 31,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger haben 2021 ihre Einkommensteuererklärung online eingereicht. Dazu kamen 65,3 Millionen weitere Steuererklärungen.
  • 22,6 Millionen Bürgerinnen und Bürger nutzen die "vorausgefüllte Steuererklärung" und haben bereits elektronisch Belege abgerufen (Stand: 2/2022). 2019 waren es erst 13,9 Millionen Menschen.
  • 268,9 Millionen Belege wurden 2020 im Rahmen der "vorausgefüllten Steuererklärung" zum Abruf bereitgestellt – 2019 waren es noch gut 64 Millionen Belege weniger (=204,7 Mio.).
  • 15,5 Millionen Steuerbescheiddaten wurden 2021 elektronisch bereitgestellt (2020: 13,1 Mio.).
  • Mehr als 1.000 Personen waren 2021 bei KONSENS beschäftigt (=Mitarbeiterkapazitäten bzw. Vollzeitstellen).
  • 2,3 Millionen Arbeitgeber mit circa 41,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nutzten 2020 das Verfahren LAVENDEL, das Lohnsteuerabzugsverfahren der Länder. Das entspricht einer Abdeckung von 100 Prozent.
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