„Wir stehen kurz vor der Zieleinfahrt“

Florian Werner (Projektleitung) und Lisa Marie Köhler (stellv. Projektleitung) leiten für das Gesamtvorhaben KONSENS (Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) das Koordinierungsprojekt OZG (KiOZG) beim Bayerischen Landesamt für Steuern. Mit dem insg. vierköpfigen Projektteam sind sie für die Koordinierung der relevanten Verwaltungsleistungen zuständig. Das Gesamtvorhaben KONSENS bündelt bereits seit 15 Jahren die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Modernisierung, Vereinheitlichung und Standardisierung der IT in der Steuerverwaltung. Wie das Gesamtvorhaben KONSENS die Erfüllung der Anforderungen aus dem OZG umsetzt, konnten uns die beiden Vertreter in einem Interview beantworten.

 

Wie ist KONSENS bei der Koordinierung des Projektes vorgegangen?

Zu Beginn haben wir sämtliche OZG-Leistungen identifiziert, die die Länderfinanzverwaltung bzw. das Gesamtvorhaben KONSENS betreffen. Die Erfassung aller Leistungen war besonders herausfordernd, da beispielsweise zu der Einkommensteuer als sog. LeiKa-Leistung (Leistung aus dem Leistungskatalog des OZG) mindestens sechs verschiedene Bescheidarten dazugehören. Um das Ziel, eine vollständige digitale Abwicklung des Online-Services (Reifegrad 3 des Reifegradmodells), also vom Antragsprozess über Authentifizierung und Nachweisübermittlung bis zur digitalen Zustellung des Bescheides geordnet anzugehen, musste zunächst der Status-Quo zum Umsetzungsstand von sämtlichen OZG-relevanten Leistungen in den Verfahren ermittelt werden. Anschließend wurde die Sicherstellung der Finanzierung zur Umsetzung geplant. Das Projekt befindet sich seit Herbst 2021 in der Umsetzungsphase. Dabei sind wir im ständigen Austausch mit den KONSENS-Verfahren, die die Leistungen programmieren. Aktuell arbeiten die Anwendungsentwicklung und die Organisationsreferate mit Hochdruck daran, dass in einem Jahr noch mehr digitale Steuerbescheide bekannt gegeben werden können. Da die Finanzverwaltung mit KONSENS und der ELSTER-Plattform schon Digitalisierungs-Vorreiter ist, stehen wir kurz vor der Zieleinfahrt und werden die Anforderungen nahezu vollständig fristgerecht erfüllen.

 

Wie organisieren Sie die bundesweite Zusammenarbeit?

Unsere Arbeit ist gekennzeichnet durch ein agiles Vorgehen. Das bedeutet, dass wir ständig neue Erkenntnisse bewerten und so Herausforderungen meistern. Je nach Themengebiet arbeiten wir in den unterschiedlichsten Konstellationen, insbesondere unter Beteiligung und in enger Abstimmung mit Protagonisten aus den wesentlichen betroffenen KONSENS Verfahren ELFE und ELSTER zusammen. Die Nutzung von Kollaborationsplattformen und Videokonferenzen ist hierbei besonders wichtig und bei KONSENS, aufgrund der bundesweiten Zusammenarbeit, weit etabliert. Es ist wichtig, von Beginn an alle Stakeholder an Bord zu holen und eine transparente Kommunikation zu ermöglichen. In der Projektarbeit hat es sich bewährt, dass wir uns täglich austauschen, damit keine Wissenslücken entstehen. Dabei ist es besonders hilfreich, dass KONSENS bereits seit 15 Jahren das „Einer-für-alle-Prinzip“ anwendet, einer programmiert und 16 Länder nutzen die Software. Dadurch haben wir zentrale Stellen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner festgelegt. Als Resümee kann man sagen, dass die OZG-Umsetzung ein Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei KONSENS ist.

 

Welche Rolle spielt dabei das eGovernment-Verfahren ELSTER?

Über ELSTER werden inzwischen bundesweit rund 32 Millionen Einkommensteuererklärungen eingereicht. Bürgerinnen und Bürger können sich darüber authentifizieren und ihre Steuererklärungen, Nachweise oder Anträge papierlos abgeben. Auch der digitale Rückkanal ist für die Einkommensteuer bereits umgesetzt. Doch das OZG geht über diese Leistungen hinaus. Ergänzend zu der Einkommensteuer setzen wir derzeit den digitalen Bescheid für die Körperschaftsteuer, die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Gewerbesteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer um. Der Meilenstein 1 zweier Umsetzungsprojekte wurde bereits erreicht. Beim digitalen Eingangskanal kümmern wir uns zudem um Nischenthemen, etwa die Entgegennahme des Antrages auf Freistellung bei Bauleistungen, sodass künftig fast der gesamte Kontakt mit dem Finanzamt online abgewickelt werden kann. Das wird ein weiterer Meilenstein.

 

Welche Vorteile haben Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und steuerberatende Berufe durch die Umsetzung der OZG-Leistungen?

Bürgerinnen und Bürger aber auch Unternehmen und die steuerberatenden Berufe können sich auf den mit der Umsetzung der OZG-Leistungen erreichten Bürokratieabbau freuen: Sie können künftig nicht nur sämtliche Schreiben und Anträge digital über ELSTER an das Finanzamt übermitteln, auch die Mehrheit der Steuerbescheide wird – sofern gewünscht – über das ELSTER-Postfach bekanntgegeben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung profitieren ebenfalls von den umgesetzten Leistungen, beispielsweise durch die schon etablierte elektronische Akte. Wir gehen dadurch in den Finanzämtern einen großen Schritt in Richtung papierlose Verwaltung.

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