Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unser Internetangebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung des Landes NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter
https://www.steuer-it-konsens.de veröffentlichte Internetangebot der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, vertreten durch die Steuerungsgruppe IT.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 2 bis § 5 der BITV NRW, die auf der Grundlage von § 10e BGG NRW erlassen wurden.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem durch das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit in der IT des Rechenzentrums Nordrhein-Westfalen im Januar 2026 durchgeführten BITV-Test.
Aufgrund der Überprüfung ist das Internetangebot mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Auffälligkeiten nicht vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
· Prüfschritt 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Nicht alle grafische Bedienelemente oder informative Grafiken haben aussagekräftige Alternativtexte (z.B. das verlinkte Logo, der Hamburger-Menü-Schalter, die verlinkten Grafiken zu den Job-Profilen). Nicht alle Layoutgrafiken haben leere Alt-Attribute.
· Prüfschritt 9.1.3.1 Info und Beziehungen
o Nicht alle Bereiche wurden sinnvoll mit Überschriften strukturiert (z.B. nicht jede Seite hat eine Überschrift der Ebene 1, viele Seiten haben viele Überschriften der Ebene 1, es wurden Ebenen übersprungen, und nicht alle visuellen Überschriften sind programmatisch ermittelbar).
o Vereinzelt wurden Listen nicht als solche ausgezeichnet.
o Nicht alle Zitate wurden als solche ausgezeichnet.
o Vereinzelt wurden mehrere Leerzeilen durch
br-Tags eingefügt.
o Einige Layouttabellen beinhalten Elemente, die für Datentabellen bestimmt sind (z.B. auf der Startseite und auf der Seite „Arbeiten bei KONSENS“).
· Prüfschritt 9.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge
Nicht alle Inhalte werden in einer sinnvollen Reihenfolge ausgegeben (es werden alle versteckten Slides eines Karussells von Screenreadern ausgegeben. Um dies zu umgehen, sollte zur nächsten Überschrift navigiert werden.).
· Prüfschritt 9.1.3.4 Ausrichtung
Im Querformat sind nicht alle fokussierten Elemente im Navigationsmenü sichtbar.
· Prüfschritt 9.1.4.1 Benutzung von Farbe
Links werden nicht ausreichend vom umliegenden Text differenziert.
· Prüfschritt 9.1.4.3 Kontrast (Minimum)
Nicht alle Textinhalte weisen ausreichend Kontrast zum Hintergrund auf.
· Prüfschritt 9.1.4.4 Textgröße ändern
Bei einem Zoom von 200% können nicht alle Menüeinträge der Untermenüs wahrgenommen werden.
· Prüfschritt 9.1.4.5 Bilder von Text
Im Webauftritt werden Schriftgrafiken angewendet.
· Prüfschritt 9.1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow)
Durch eine Vergrößerung von 400% überlappen sich die Bereiche des Navigationsmenüs und des Footers.
· Prüfschritt 9.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
Nicht alle Nicht-Text-Inhalte weisen ausreichend Kontrast zum Hintergrund auf. Vereinzelt sind auch Fokushervorhebungen nicht gut wahrnehmbar.
· Prüfschritt 9.1.4.13 Eingeblendeter Inhalt bei Darüberschweben (Hover) oder Fokus
Eingeblendete Untermenüs sind nicht mit der ESCAPE-Taste schließbar.
· Prüfschritt 9.2.1.1 Tastatur
Einige Bedienelemente sind nicht oder nicht erwartungskonform mit der Tastatur bedienbar:
o Untermenüs können nicht mit der Tastatur aufgerufen werden.
o Einige Buttons des Karussells befinden sich nicht in der Tab-Reihenfolge.
· Prüfschritt 9.2.4.1 Blöcke überspringen
Die Seite weist keine ausreichenden Strukturelemente auf, um Bereiche überspringbar zu machen.
· Prüfschritt 9.2.4.2 Seite mit Titel
Die Seitentitel beinhalten nicht den Namen des Webauftritts.
· Prüfschritt 9.2.4.3 Fokus-Reihenfolge
o In der Fokusreihenfolge befinden sich einige leere oder redundante Links.
o Elemente im Hintergrund des Cookie-Banners können fokussiert werden.
· Prüfschritt 9.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
o Nicht alle Linknamen sind aussagekräftig.
o Links zu externen Webseiten werden nicht als solche gekennzeichnet.
· Prüfschritt 9.2.4.5. Verschiedene Möglichkeiten
Die globale Suche befindet sich im Untermenü „Mediathek“.
· Prüfschritt 9.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)
Nicht alle Überschriften und Beschriftungen sind eindeutig.
· Prüfschritt 9.2.4.7 Fokus sichtbar
Der Fokus ist auf zahlreiche Schalter und verlinkte Bilder nicht sichtbar.
· Prüfschritt 9.2.4.11 Fokus nicht verdeckt
Hinter dem Cookie-Banner und innerhalb des scrollbaren Navigationsmenüs werden fokussierte Elemente verdeckt.
· Prüfschritt 9.3.2.1 Bei Fokus
Im Filterbereich des Archivs wird der Fokus beim Verlassen eines Formularfeldes zum Anfang der Seite verschoben.
· Prüfschritt 9.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
Nicht alle Felder haben sichtbare Beschriftungen oder Anweisungen (Im Filterbereich des Archivs).
· Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert
Einige Bedienelemente vermitteln keine sinnvollen Namen, Rollen oder Statusinformationen an assistive Technologien (Untermenüs, Karussell, Cookie-Banner).
· Prüfschritt 9.4.1.3 Statusmeldungen
In der Suche wird bei einer erfolgslosen Suche die Meldung nicht unmittelbar ausgegeben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am
28.01.2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf das im Januar 2026 ausgeführten BITV-Tests und der darüberhinausgehenden Anforderung aus der Norm EN 301 549 sowie der BITV NRW.
Diese Erklärung wurde zuletzt am
28.01.2026 überprüft.
Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular an.
Sie können uns auch unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Ansprechpartner für die Öffentlichkeitsarbeit
Philipp Kölnberger (V.i.S.d.P.)
Marketingmanagement KONSENS
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Jägerhofstr. 6
40479 Düsseldorf
Tel. 0211 4972-2294
Durchsetzungsverfahren - Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes NRW eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter dem nachfolgenden Weblink:
Ombudsstelle barrierefreie Informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Ombudsstelle unter:
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen unter folgender Rufnummer zu erreichen:
0211 – 855 3451.