Digitaler Austausch: Von Finanzamt zu Finanzamt 

Knicken, lochen, abheften: der Triathlon im Amt? Diese Zeiten neigen sich definitiv dem Ende zu! 

Die Steuerverwaltung spart mittlerweile pro Jahr mehr als vier Millionen Mitteilungen auf Papier ein, weil die Finanzämter Daten, die sie in steuerlichen Verfahren über Einnahmen von Steuerbürgerinnen und -bürgern oder über deren Anteile daran erlangt haben, vollautomatisch und papierlos an das jeweils zuständige Finanzamt in Deutschland weiterleiten. 

Warum das so ist? Personengesellschaften müssen zwar eine Steuererklärung einreichen, besteuert werden allerdings die einzelnen Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter. Über deren Anteil am Gewinn oder Verlust der Personengesellschaft wird daher das zuständige Finanzamt informiert. Früher erging dafür eine Mitteilung auf Papier — so wie jedes Mal, wenn sich etwas bei der Steuerfestsetzung der Personengesellschaft änderte. Heute hingegen läuft alles komplett digital ab, auch die weitere Verarbeitung beim Finanzamt ist papierlos und vollautomatisiert.

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