„Ein erster, aber wichtiger Schritt hin zum durchgängigen digitalen Austausch“

Beate Becker im Interview: über den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) im Risikomanagement (RMS) – und darüber, was sich dadurch in den Finanzämtern verändert.

Beate Becker

Beate Becker ist Leiterin des Verfahrens Risikomanagement (RMS) bei KONSENS und Referatsleitung im Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen.

»Wir nutzen die Praxisfälle von Kolleginnen und Kollegen aus den Finanzämtern als Vorbild für das Training des KI-Modells«

Frau Becker, wie funktioniert das RMS bislang bei der Einkommensteuerprüfung – ohne KI?

Die Grundlage ist ein regelbasiertes System. Wenn eine Steuererklärung eingeht, werden verschiedene Datenquellen zusammengeführt: Angaben aus der aktuellen Erklärung, Daten aus Vorjahren, sogenannte festsetzungsnahe Informationen, und Daten von dritter Seite, etwa vom Arbeitgeber. Auf dieser Basis greifen im Rahmen des Risikomanagement-Verfahrens definierte Regeln. Wenn eine Regel „anschlägt“, wird ein Prüfhinweis erzeugt, den die Beschäftigten im Finanzamt auswerten.

Das heißt: entweder es gibt einen Hinweis oder nicht?

Genau. Das System arbeitet binär. Eine Regel trifft zu oder nicht. Wird ein Hinweis erzeugt, prüft ein Mitarbeitender im Finanzamt den Sachverhalt. Führt die Prüfung zu keiner Änderung der Daten, war der Hinweis im Nachhinein betrachtet nicht entscheidend.

Und genau hier setzt die KI an?

Richtig. Die KI analysiert die Bearbeitungen der Vergangenheit. Sie schaut sich an: Wann haben Hinweise tatsächlich zu Änderungen der Steuerfestsetzung geführt – und wann nicht? Daraus lernt das System, bestimmte Muster zu erkennen. Wenn bei vergleichbaren Konstellationen in der Vergangenheit keine Anpassung notwendig war, stuft die KI solche Fälle künftig als risikoarm ein: Die Wahrscheinlichkeit, dass die Steuerfestsetzung nicht korrekt ist, ist gering.

Was passiert dann konkret im System?

Hinweise, die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Änderung bewirken würden, werden automatisch unterdrückt. Das bedeutet: Die Beschäftigten sehen diese Hinweise gar nicht mehr. Sie können sich stattdessen auf die Fälle konzentrieren, bei denen ein hohes Risiko einer unrichtigen Steuerfestsetzung besteht.

Merken die Mitarbeitenden im Finanzamt den Einsatz von KI?

Nicht direkt. Die Oberfläche der Software bleibt unverändert. Aber sie merken, dass weniger Hinweise eingehen. Das entlastet spürbar, auch wenn man im Einzelfall nicht erkennen kann, welcher Hinweis durch die KI weggefallen ist. 

Wie wirkt sich das auf die Qualität der Steuerprüfung aus?

Die Qualität steigt. Denn wir reduzieren nicht einfach pauschal Hinweise, sondern gezielt solche, die erfahrungsgemäß zu keiner Änderung durch die personelle Bearbeitung geführt haben. Dadurch wird das Gesamtsystem präziser und wirtschaftlicher. Die Mitarbeitenden prüfen weniger, aber dafür zielgerichteter.

Kritiker befürchten bei KI oft eine „Blackbox“. Wie transparent ist das System?

Das war ein zentraler Punkt in der Entwicklung. Wir nutzen keine KI-Modelle, die sich nicht nachvollziehen lassen, sondern statistische Verfahren, die auf Entscheidungsbäumen basieren. Das heißt: Die Ergebnisse sind immer überprüfbar. Gleichzeitig bleibt die Entscheidungshoheit beim Menschen.

Gab es auch rechtliche Hürden?

Ja, insbesondere die Frage der Rechtmäßigkeit staatlichen Handelns. Die KI darf keine unzulässigen Merkmale einbeziehen, etwa persönliche Eigenschaften oder Herkunft. Bewertet werden ausschließlich steuerlich relevante Angaben. Außerdem muss jede Entscheidung nachvollziehbar bleiben.

Welche Vorteile hat die KI für Steuerpflichtige?

Vor allem Geschwindigkeit. Wenn Zeit in den Finanzämtern gespart werden kann, lassen sich Steuerbescheide schneller erstellen, insbesondere bei einfachen Standard-Steuerfällen. Gleichzeitig sinkt die Wahrscheinlichkeit unnötiger Rückfragen.

Wo steht das Projekt aktuell?

In Nordrhein-Westfalen ist das System landesweit und in Bayern in ausgewählten Finanzämtern bereits seit 2026 im Einsatz. Auch den anderen Bundesländern wurde es zum Einsatz bereitgestellt. Ziel ist eine bundesweite Nutzung im KONSENS-Verbund.

Und wie geht es weiter?

Wir stehen erst am Anfang. Bisher konzentriert sich die KI auf typische Arbeitnehmerfälle. Künftig wollen wir auch komplexere Sachverhalte einbeziehen – etwa Einkünfte aus Vermietung oder Unternehmensbesteuerung. Zudem eröffnen sich neue Möglichkeiten, etwa bei der Analyse umfangreicher Dokumente oder beim Abgleich unterschiedlicher Datenquellen.

Ihr Fazit?

Künstliche Intelligenz ist für uns ein vielversprechender Ansatz für das gesamte Risikomanagement. Sie ersetzt den Menschen nicht, sondern unterstützt ihn gezielt. Und sie eröffnet Perspektiven, die wir mit klassischen Regelwerken allein nicht erreichen könnten. Das ist wichtig in einer Zeit, in der die Zahl der elektronischen Daten immer stärker wächst.”

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