Diese zu erkennen ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um dem essentiellen Besteuerungsgrundsatz der Steuergerechtigkeit gerecht werden zu können. Ein besonderer Meilenstein stellt hierbei die erfolgreiche Durchführung des Bundesprojektes "DAC 6" dar.

Entstehung des KONSENS-Projektes "DAC 6"

Seit der Richtlinie der EU 2018/822 vom 25. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU sind Informationen über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen verpflichtend durch den Intermediär (z.B. Steuerberater*innen) oder Nutzer*innen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitzuteilen und automatisch auszutauschen. Das BZSt erhält durch diese Pflicht umfassende Informationen über die als relevant eingestuften Steuergestaltungen.

Dadurch hat das BZSt die Möglichkeit, den Finanzämtern in einem automatisierten Verfahren Hinweismitteilungen über das Vorliegen von Angaben zu einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung mit Inlandsbezug sowie über Ermittlungs- und Auswertungsergebnisse zur Verfügung zu stellen.

Projektinhalt des "DAC 6", welches durch das Verfahren InKA wahrgenommen und von einer Vielzahl an weiteren KONSENS Verfahren begleitet wird, ist die automationstechnische Umsetzung zur Annahme und Anzeige der Hinweismitteilungen über grenzüberschreitenden Steuergestaltungen in den Finanzämtern und die länderseitige Einrichtung der Zugriffsmöglichkeit auf die Recherchedatenbank des Bundes über gemeldete Steuergestaltungsmodelle.

Umsetzung des Projektes

Als Basis des Datenflusses und der in der DAC 6-Datenbank gespeicherten Informationen wurde eine umfassende Schnittstellenvereinbarung getroffen, die in wöchentlichen virtuellen Treffen mit den Beteiligten akribisch und effektiv in einem Zeitraum von acht Monaten erstellt wurde. Das Verfahren GeCo unterstützt den Transfer der Daten über die "Generische Dienste-Schnittstelle".

Auch das Verfahren ELSTER ist an dem Erfolg des Projektes beteiligt: In diversen Fachgruppen wurden die Prüfhinweise für die Bearbeitung der Steuererklärungen für unterschiedliche Steuerarten neben Steuererklärungsvordrucken angepasst sowie der Zugriff der Finanzämter auf eine Datenbank des Bundes umgesetzt.

Die Hinweismitteilungen stehen seit dem 01.09.2021 zur Verfügung, sodass die Beschäftigten in den Finanzämtern über das Vorliegen einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung vor der Erstveranlagung informiert werden. Die Zuordnung der Mitteilungen erfolgt bei natürlichen Personen durch die Steueridentifikationsnummer und bei nicht natürlichen Personen durch die Bundesfinanzamt-Nummer.

Durch die Angabe der Identifikationsnummern und/oder der Registrier- und Offenlegungsnummer haben die Finanzbehörden die Möglichkeit, bei der Bearbeitung einer Steuererklärung oder im Rahmen einer Außenprüfung die vom BZSt weitergeleiteten Informationen in der Recherchedatenbank des Bundes abzurufen. Zudem wird der Stand der Auswertung durch die Prüfungsarbeitsgruppen bzw. das Lenkungsgremium durch die Statusinformation "BZSt-Status" in der Hinweismitteilung übermittelt.

Vom 01.09.2021 bis zum 01.09.2022 werden die Informationen vorerst über eine Webanwendung des Bundes zum Abruf bereitgestellt. Der Datenabruf soll danach für die Beschäftigten in den Finanzämtern über eine neue Dialogoberfläche ermöglicht werden.

Fazit

Das Gesamtvorhaben KONSENS hat durch die Zusammenarbeit der Verfahren InKA, KDialog, GeCo, ELSTER, RMS und mit dem BZSt/ITZBund das Projekt "DAC 6" erfolgreich durchführen können. Bei der Steuerfestsetzung können die Finanzämter nun auf den beim BZSt in einer Datenbank gespeicherten Datensatz mit Informationen über eine gemeldete grenzüberschreitende Steuergestaltung inklusive eigener Ermittlungsergebnisse des BZSt sowie des Ergebnisses der Auswertung mittels Datenabruf zugreifen.

Das Gesamtvorhaben KONSENS ist somit maßgeblich an der Gewährleitung der Steuergerechtigkeit beteiligt und freut sich über weitere Projekte, welche diese weiter verbessern.

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